Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung von Zahlungsmitteln der Swiss Bankers Prepaid Services (Liechtenstein) AG

1.     Vertragsparteien

1.1     Mit der Bestellung eines von der Swiss Bankers Prepaid Services (Liechtenstein) AG (nachfolgend «SBPS» genannt) herausgegebenen Zahlungsmittels (nachfolgend «Karte» genannt) tritt der Kunde (nachfolgend "Kunde" oder "Karteninhaber" genannt) in ein vertragliches Verhältnis mit SBPS und akzeptiert die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2     Diese AGB und sämtliche Dokumente und Informationsquellen, auf die in diesen AGB verwiesen wird, bilden einen Rahmenvertrag im Sinne des liechtensteinischen Zahlungsdienstegesetzes (ZDG). Nähere Informationen über SBPS als Zahlungsdienstleister sowie die Beschreibung der von SBPS angebotenen Zahlungsdienste können der Website von SBPS entnommen werden.

1.3     Der Karteninhaber verpflichtet sich, die von SBPS bereitgestellte App zu verwenden. Unter den Begriff «Karte» fallen sowohl physische als auch virtuell ausgegebene Karten, die beispielsweise auf digitalen Endgeräten bereitgestellt werden wie Smartphones, Smartwatches oder anderen tragbaren Geräten.

2.     Wirtschaftliche Berechtigung

2.1     Mit der Benutzung der Karte bestätigt der Karteninhaber, dass er alleiniger wirtschaftlich Berechtigter an den auf der Karte gehaltenen Vermögenswerten ist.

3.     Kartenbestellung und Kundenidentifikation

3.1     Karten können über Vertriebspartner beantragt und bezogen werden. Der Kunde gibt SBPS je nach bestelltem Produkt und gewünschtem Nutzungsumfang seine persönlichen Daten und erforderliche Identitätsnachweise bekannt.

3.2     SBPS behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen, einen Kartenantrag abzulehnen. Insbesondere sind Kartenanträge von Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerpflichtig sind, von SBPS nicht zugelassen.

3.3     Der Kunde ist zur Angabe korrekter Informationen verpflichtet und haftet vollumfänglich für alle Folgen, die aus der Angabe falscher Informationen herrühren. Änderungen der bei der Bestellung gemachten Angaben, sind SBPS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, insbesondere was die persönlichen Daten oder Adresse betrifft.

4.     Kartenladung

4.1     Der Karteninhaber oder weitere Personen können Geldbeträge auf die Karte bzw. auf das entsprechende Kartenkonto laden. Die SBPS behält sich vor, den Kreis dieser Personen zu beschränken.

5.     Guthaben- und Ladelimiten

5.1     Das Kartenkonto wird von der SBPS in der Kartenwährung geführt. Jedes Kartenkonto hat eine Guthaben- und eine Ladelimite, welche sich nach dem Produkt und den anwendbaren Sorgfaltspflichten richten und auf der Website von SBPS (www.swissbankers.li) eingesehen werden können. SBPS und ihre Vertriebspartner behalten sich vor, das maximale Kartenguthaben, die Häufigkeit der Aufladungen und den maximalen Betrag, der während einer gewissen Zeitdauer pro Karte geladen oder genutzt werden darf, zu beschränken.

6.     Maximale Anzahl Karten

6.1    SBPS und ihre Vertriebspartner sind berechtigt, die Anzahl Karten pro Kunde zu begrenzen.

7.     Transaktionsübersicht

7.1     Der Karteninhaber kann jederzeit sein Kartenkonto über die bereitgestellte App überprüfen.

8.     Auskunftspflichten

8.1     Sofern SBPS Auskunftsbedarf aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen hat, erklärt sich der Karteninhaber bereit, entsprechenden Nachfragen unmittelbar Folge zu leisten.

9.     Akzeptanz der Karte

9.1     Bargeld beziehen oder bargeldlos zahlen kann der Karteninhaber ausschliesslich an Geldausgabeautomaten und Kassen mit dem Mastercard®-Logo oder im Internet bei Onlineshops, die Mastercard-Karten akzeptieren.

9.2     SBPS darf die Einsatzmöglichkeiten der Karte jederzeit begrenzen und anpassen.

9.3     SBPS übernimmt keine Haftung, falls eine der genannten Stellen die Karte aus irgendeinem Grund nicht akzeptiert oder die Karte infolge einer Beschränkung nicht verwendet werden kann.

9.4     Verwendet der Karteninhaber eine virtuelle Karte, hat er beim Kauf von Waren und Dienstleistungen darauf zu achten, dass das Vorlegen einer physischen Karte zum Endgültigen Bezug der Produkte und Leistungen nicht erforderlich ist.

10.     Sorgfaltspflichten

10.1     Beim Umgang mit der Karte gelten für den Karteninhaber insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten:

a) Unterzeichnung: Der Karteninhaber ist verpflichtet, physische Karten unmittelbar nach Erhalt mit wasserfestem Stift an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.

b) Aufbewahrung: Die Karte ist besonders sorgfältig wie Bargeld aufzubewahren.

c) Geheimhaltung: Der PIN-Code und weitere Legitimationsmittel sind geheim zu halten. Sie dürfen nicht auf der Karte vermerkt, anderweitig aufgeschrieben oder elektronisch gespeichert werden.

d) Verbot der Weitergabe: Der Karteninhaber darf weder die Karte noch die Kartendaten, den PIN-Code oder weitere Legitimationsmittel ausleihen bzw. weitergeben oder Dritten auf andere Art zugänglich machen.

e) Änderung des PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel: Sobald der Karteninhaber den PIN-Code seiner Karte von SBPS oder einer Ausgabestelle erhält, ist er verpflichtet, den PIN-Code unmittelbar nach Erhalt zu ändern. Geänderte PIN-Codes und weitere Legitimationsmittel dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen.

f) Kontrolle der Kartentransaktionen: Der Karteninhaber ist verpflichtet, sein Kartenkonto regelmässig, jedoch mindestens monatlich in der App zu überprüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich SBPS zu melden.

g) Meldung bei Missbrauchsverdacht oder Verlust: Bei Missbrauchsverdacht oder Verlust der Karte, des PIN-Codes oder weiterer Legitimationsmittel ist SBPS unverzüglich zwecks Kartensperrung telefonisch zu benachrichtigen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Temporär kann die Karte jederzeit in der App deaktiviert und wieder aktiviert werden.

h) Meldung bei nicht autorisierter oder fehlerhafter Ausführung von Zahlungen: Ein Schaden aus nicht autorisierter oder fehlerhafter Ausführung durch SBPS, ist vom Karteninhaber unverzüglich bei Entdeckung SBPS zu melden. Meldungen müssen spätestens innert 13 Monaten nach dem Tag der Belastung des Kartenkontos unter schriftlicher Beanstandung der fraglichen Transaktion(en) erfolgen.

i) Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften: Der Karteninhaber ist für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (einschliesslich Steuergesetze) verantwortlich und hält solche gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Er verwendet die Karte nur für legale Zwecke und Transaktionen.

j) Kartengutschriften aus unbekannter Quelle: Der Karteninhaber verpflichtet sich, Gutschriften auf seiner Karte, deren Grund und/ oder Herkunft er nicht kennt, SBPS unverzüglich zu melden.

k) Änderungen von Kundendaten: Der Kunde hat Änderungen seiner Personalien oder Kontaktdaten und/oder der wirtschaftlichen Berechtigung SBPS umgehend schriftlich mitzuteilen.

11.     Legitimation, Belastung und Risikotragung

11.1     Jede Person, die sich

a) durch kontaktlose Verwendung der Karte an einem Bezahlterminal oder Bankomaten, oder

b) durch Verwendung der Karte und Eintippen des dazu passenden PIN-Codes an einem Bezahlterminal oder an einem Bankomaten oder

c) im Internet durch Eingabe der Kartennummer, des Verfalldatums der Karte, des auf der Rückseite der Karte angegebenen CVC-Codes Codes sowie gegebenenfalls des Mastercard SecureCodes / Identity Checks oder

d) mittels Unterschrift legitimiert,

gilt gegenüber SBPS als berechtigt, die Karte zu verwenden und damit ausgelöste Zahlungsvorgänge gelten als autorisiert. Dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person nicht um den Karteninhaber handelt. Dementsprechend ist SBPS berechtigt, den Betrag der so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Kartenkonto zu belasten. Zahlungsvorgänge, die nicht den obigen Kriterien entsprechen, gelten als nicht autorisiert.

 

11.2     Durch Auslösen bzw. Autorisieren eines Zahlungsvorgangs anerkennt der Karteninhaber die ausgewiesene Forderung der Akzeptanzstelle (z. B. bei einer Bestellung bei einem Onlinehändler). Allfällige Streitigkeiten bezüglich Unstimmigkeiten und Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sowie Ansprüche daraus sind vom Karteninhaber direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle (z. B. Onlinehändler) zu regeln und schriftlich festzuhalten.

12.     Ausführungsfristen, Ablehnungen und Widerrufe von Zahlungsaufträgen

12.1     Ein nach Art. 11 des ZDG erteilter Zahlungsauftrag (jeder Auftrag zur Bereitstellung, Abhebung oder Transfer eines Geldbetrags) wird unmittelbar nach der Autorisierung bzw. Reservierung wirksam. Der Widerruf eines Zahlungsauftrags ist nicht möglich. Die Rückabwicklung eines Zahlungsauftrags hat stets über die Akzeptanzstelle (z.B. Onlinehändler oder an der Verkaufsstelle zu erfolgen).

12.2     SBPS behält sich das Recht vor, die Ausführung bzw. Autorisierungsanfrage eines Zahlungsauftrags abzulehnen. Sie begründet die Ablehnung gegenüber dem Auftraggeber, sofern dies nicht gegen einschlägiges anwendbares Recht oder gegen eine gerichtliche oder behördliche Anordnung verstösst.

13.     Haftung im Allgemeinen

13.1     Entstehen SBPS Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen durch den Karteninhaber, behält SBPS sich vor, den betreffenden Karteninhaber dafür haftbar zu machen und dessen Kartenkonto direkt zu belasten.

13.2     Der Karteninhaber ist verpflichtet, einen Negativsaldo inklusive aufgelaufener Gebühren innert 30 Tagen durch eine Kartenaufladung auszugleichen. Bei Ausbleiben einer entsprechenden Ausgleichszahlung hat SBPS das Recht, den offenen Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte zu sperren. Allfällige Mahn- und Inkassogebühren gehen zulasten des Karteninhabers.

14.     Haftung für nicht oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge

14.1     Mit der Erteilung eines Zahlungsauftrags durch den Karteninhaber, haftet SBPS gegenüber dem Karteninhaber für die ordnungsgemässe Ausführung des Zahlungsauftrags, es sei denn, SBPS kann gegenüber dem Karteninhaber und gegebenenfalls dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nachweisen, dass der Betrag, eingegangen ist.

14.2     Sofern der Karteninhaber die nicht ordnungsgemässe Ausführung durch SBPS fristgerecht gemeldet hat (vgl. Sorgfaltspflichten Art.10), wird SBPS den Fall in nützlicher Frist prüfen. Sofern die Beanstandung begründet ist, wird SBPS unverzüglich den Betrag des nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs erstatten und das belastete Zahlungskonto des Karteninhabers gegebenenfalls wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Der Betrag wird auf dem Zahlungskonto des Karteninhabers spätestens zu dem Datum der Belastung des Kontos wertgestellt.

14.3     Im Fall eines nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, bei dem der Zahlungsauftrag durch den Karteninhaber ausgelöst wurde, bemüht sich SBPS auf Verlangen - ungeachtet der dargestellten Haftung - darum, den Zahlungsvorgang zurückzuverfolgen und den Karteninhaber über das Ergebnis zu unterrichten. Es wird dafür kein Entgelt in Rechnung gestellt. Für weitere Konstellationen wird auf Art. 96 des ZDG verwiesen.

15.     Haftung für Zahlungsvorgänge

15.1     Wurde eine nicht autorisierte Zahlung durch betrügerische Absicht und/oder eine oder mehrere vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung des Karteninhabers verursacht (insbesondere Sorgfaltspflichten nach Art. 11 des ZDG), so haftet er für den Gesamtbetrag und die Haftungsgrenze nach obigem Absatz kommt nicht zur Anwendung.

15.2     Keine Haftung des Karteninhabers besteht, wenn der Verlust des Zahlungsinstruments durch von SBPS beauftragte oder angestellte Personen verursacht wurde; oder der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments für den Zahler vor einer Zahlung nicht bemerkbar war, es sei denn, der Zahler hat selbst betrügerisch gehandelt.

15.3     Kommt es zu einer Entschädigung durch SBPS, so tritt der Karteninhaber seine Forderungen aus dem Schadenfall an SBPS ab.

16.     Rückerstattung für nicht autorisierte oder fehlerhafte Zahlungsvorgänge

16.1    Es besteht keine Erstattungspflicht, wenn SBPS begründet davon ausgehen kann, dass ein Betrug vorliegt.

16.2     Hat der Karteninhaber Anspruch auf Rückerstattung eines seinem Kartenkonto durch unautorisierte oder fehlerhafte Zahlungsvorgänge belasteten Betrages, so wird ihm dieser spätestens am folgenden Geschäftstag der Kenntnisnahme valutagerecht durch SBPS rückerstattet.

17.     Gebühren

17.1     Für die Verarbeitung der mit Karten getätigten Transaktionen sowie für die von SBPS erbrachten Serviceleistungen kann SBPS bei der Ladung der Karte oder dem Kartenkonto Gebühren belasten.

17.2       Weiter ist SBPS berechtigt, allfällige Gebühren weiter zu belasten, die von den Betreibern der Geldausgabeautomaten oder anderen in den Zahlungsvorgang involvierten Parteien erhoben werden. Die von SBPS selbst erhobenen Gebühren werden auf der Website von SBPS (www.swissbankers.li) publiziert.

17.3     Im Fall einer vom Karteninhaber beantragten Ausstellung einer Ersatzkarte kann SBPS dem Karteninhaber eine Gebühr verrechnen.

17.4     Abweichende Gebührensätze aufgrund von Vorgaben seitens der Verkaufsstelle, bei der die Karte bezogen wurde, bleiben vorbehalten und können bei dieser erfragt werden.

18.     Transaktionen in einer anderen Währung

18.1     In Ländern mit einer anderen Währung als der Währung des Kartenkontos erfolgen die Transaktionen in der Regel in der lokalen Währung. Bei der Umrechnung kommt der vom Mastercard-Netzwerk festgelegter Wechselkurs zur Anwendung. Der angewandte Umrechnungskurs ist nach der Transaktion ersichtlich.

19.     Technische Störungen und Betriebsausfälle

19.1     Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die den Einsatz der Karte einschränken oder ausschliessen, entsteht dem Karteninhaber kein Anspruch auf Schadenersatz.

20.     Kartensperrung

20.1     SBPS sperrt die Karte, wenn der Karteninhaber dies ausdrücklich bei SBPS verlangt, den Verlust der Karte und/oder des PIN-Codes und/oder weiterer Legitimationsmittel meldet oder dies zum Schutz des Karteninhabers angezeigt ist.
Der Karteninhaber kann seine Karte auch selber jederzeit in Echtzeit in der Swiss Bankers App sperren. SBPS behält sich darüber hinaus vor, eine Karte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren.

20.2     Für Einsätze der Karte vor dem Wirksamwerden der Sperrung ist SBPS berechtigt, das Kartenkonto zu belasten. Für Schäden, die dem Karteninhaber aufgrund einer erfolgten Sperrung entstehen, übernimmt die SBPS keine Haftung.

21.     Kontodaten und Informationen

21.1     SBPS übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Angaben, die z. B. an Automaten, über Internet oder über andere Applikationen abgefragt werden können.

22.     Kartengültigkeit

22.1     Die Gültigkeitsdauer ist auf der Karte ersichtlich. Nach Ablauf der Gültigkeit geht das Kartenguthaben nicht verloren. SBPS hat das Recht, das Kartenguthaben vor Ablauf der Kartengültigkeit auf eine neue Karte zu übertragen und diese dem Karteninhaber zur Verfügung zu stellen. Auf schriftlichen Antrag des Karteninhabers kann das Kartenguthaben darüber hinaus auf eine andere SBPS-Karte übertragen oder gegen Gebühr auf ein vom Karteninhaber zu bezeichnendes Konto überwiesen werden.

22.2     Sofern die Karte während einer mehrjährigen Zeitdauer nicht benutzt wurde, behält sich SBPS vor, auf einen Kartenersatz zu verzichten und dem Kartenkonto eine jährliche Bearbeitungsgebühr zu belasten.

23.     Mitteilungen durch SBPS

23.1     SBPS ist ermächtigt, via Post, Telefon, elektronische Kanäle (z.B. E-Mail, Telefax, SMS, Online Banking, mobile Applikationen und andere elektronische Kommunikationskanäle) sowie anderen Übermittlungs- und Transportarten an die vom Kunden oder von seinen Bevollmächtigten gegenüber SBPS benutzten oder explizit angegebenen Kontaktdaten zu kommunizieren.

23.2     Der Kunde ist verpflichtet, SBPS über die ihr gemeldeten Angaben über sich oder seine Bevollmächtigten, z.B. Namen, Adresse, Domizil, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc., auf dem aktuellen Stand zu halten.

23.3     SBPS kann dem Kunden mittels Publikation im Internet (unter www.swissbankers.li) und in der App rechtlich relevante Informationen, Bedingungen und Dokumente zugänglich machen sowie ihre Informations-, Aufklärungs- und Bekanntmachungspflichten erfüllen.

23.4     SBPS wird den Kunden im Fall von mutmasslichem oder tatsächlichem Betrug oder im Fall eines Sicherheitsrisikos in geeigneter Form (schriftlich, mündlich oder via elektronische Kommunikationswege) kontaktieren und über die allfällige Sperre und Gründe hierfür informieren, sofern dies möglich ist und nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften und/oder gegen gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstösst.

24.     Mitteilungen durch den Kunden

24.1     Der Kunde kann SBPS via E-Mail, telefonisch oder schriftlich per Post kontaktieren. Die aktuellen Kontaktdaten sind der SBPS Webseite zu entnehmen. Wichtige Informationen sind auf der Website www.swissbankers.li aufgeschaltet.

25.     Datenschutz

25.1     Durch Nutzung der Dienste der SBPS erklärt sich der Karteninhaber mit dem Folgenden einverstanden:

a) Personenbezogene Daten sowie Daten zu Kartentransaktionen und Kartensaldo können innerhalb der SBPS-Gruppe bearbeitet und weitergegeben werden.

b) Personenbezogene Daten sowie Daten zu Kartentransaktionen und Kartensaldo können mit der Verkaufsstelle, bei der die Karte bezogen wurde, ausgetauscht werden.

c) Personenbezogene Daten sowie Daten zu Kartentransaktionen und Kartensaldo können für operative Abklärungen (z. B. Rückforderungsbegehren aufgrund einer Transaktionsbeanstandung) mit involvierten Parteien ausgetauscht werden.

d) Personenbezogene Daten können zu Verarbeitungszwecken ins Ausland transferiert werden, wobei bei Ländern ohne einen mit Liechtenstein vergleichbaren Datenschutz SBPS den Datenschutz durch vertragliche Garantien sicherstellen wird.

25.2     Der Karteninhaber erklärt mit der Kenntnisnahme dieser AGB, dass er das separate Datenschutz-Informationsblatt (auch abrufbar unter www.swissbankers.li) zur Kenntnis genommen hat.

25.3     Der Karteninhaber stimmt zu, dass SBPS verhaltensbezogene Daten, die keine unmittelbaren Rückschlüsse auf seine Person zulassen, für Marketingzwecke und zur Marktforschung, insbesondere zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Kartenbeziehung, dem Karteneinsatz oder mit Neben-/ Zusatzleistungen, bearbeiten kann.

25.4     Der Karteninhaber stimmt zu, dass durch die Verwendung seiner Karte es zu einem Austausch und einer Speicherung der Daten zu seiner Person, seinen Kartentransaktionen und seinem Kartensaldo im In- und Ausland führen kann, welche dem Zugriff und der Kontrolle durch SBPS entzogen sind.

26.     Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen

26.1     SBPS kann im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und gemäss den aufsichtsrechtlichen Vorgaben einzelne Geschäftsbereiche und Dienstleistungen an Dienstleister im In- und Ausland auslagern. In diesem Zusammenhang können Daten über den Karteninhaber, dessen Kartentransaktionen und dessen Kartensaldo an den entsprechenden Dienstleister gelangen, was der Karteninhaber hiermit zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.

27.     Aktualisierungs-Dienstleistungen  

27.1     Mastercard bietet Aktualisierungs-Services an, welche die Erneuerung einer Karte (z.B. neues Verfalldatum oder Ersatzkarte) automatisch den teilnehmenden Akzeptanzstellen und Anbietern von mobilen Zahlungslösungen zustellen. Damit sollen Zahlungen, z.B. für wiederkehrende Dienstleistungen wie Online-Services oder Abonnemente, auch nach einer Kartenerneuerung ermöglicht werden.

27.2     Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass SBPS die Kartennummer und das Verfalldatum seiner Karte bzw. Ersatzkarte zum Zweck der Durchführung der Aktualisierungs-Services an Mastercard übermittelt.

27.3    Mastercard ist berechtigt, weitere Auftragsdatenbearbeiter beizuziehen. Mastercard sowie die weiteren Auftragsdatenbearbeiter bearbeiten die Kartendaten im In- und Ausland. Angemessene Massnahmen zum Schutz der Kartendaten werden getroffen und die Auftragsdatenbearbeiter sind zur Wahrung eines angemessenen Datenschutzes verpflichtet. Mastercard leitet die Kartennummern und das aktualisierte Verfalldatum über ihre weltweiten Netze an Akzeptanzstellen und Anbieter von mobilen Zahlungslösungen weiter, die einen solchen Aktualisierungs-Service unterstützen, sowie an weitere an den Aktualisierungs-Services beteiligte Stellen wie u.a. Acquirer oder zertifizierte Payment Service Provider.

27.4     SBPS räumt dem Karteninhaber die Möglichkeit ein, auf die Teilnahme an den Aktualisierungs-Services zu verzichten. Der Karteninhaber kann seinen Verzicht jederzeit telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den SBPS Kundendienst richten.

28.     Nachrichtenlosigkeit

28.1    Die SBPS ist berechtigt, im Fall der Nachrichtenlosigkeit Daten über den Karteninhaber und dessen Kartensaldo an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

28.2    Müssen im Zusammenhang mit der Nachrichtenlosigkeit besondere Nachforschungen durchgeführt werden, ist die SBPS berechtigt, dem Kartenkonto die anfallenden Kosten, insbesondere die Nachforschungsgebühren, zu belasten.

29.     Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

29.1    SBPS behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden 2 Monate im Voraus über die bereitgestellte App und unter www.swissbankers.li kommuniziert und sind dort jederzeit abrufbar. Die Änderungen gelten vom Karteninhaber als genehmigt, sofern er SBPS nicht vor Inkrafttreten der Änderungen eine anderweitige schriftliche Erklärung einreicht.

30.      Beendigung der Geschäftsbeziehung

30.1     Das Vertragsverhältnis endet, wenn der Karteninhaber oder SBPS das Vertragsverhältnis gekündigt hat und die Saldierung sämtlicher Karten des Karteninhabers abgeschlossen ist, oder alle Karten eines Karteninhabers nach Ablauf der Gültigkeitsdauer keine Guthaben mehr aufweisen.

30.2     Der Karteninhaber kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. SBPS kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich per E-Mail oder mittels Anschreiben kündigen.

30.3     Die Auszahlung eines allfälligen Kartenkontoguthabens erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg an ein Bank- resp. Postkonto in Liechtenstein.

31.     Aussergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

31.1     Zur aussergerichtlichen Beilegung von Streitfällen zwischen SBPS und dem Karteninhaber kann die Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich angerufen werden. Sie vermittelt im Streitfall zwischen den Parteien auf geeignete Weise und versucht, eine Einigung herbeizuführen. Der Karteninhaber kann ausserdem bei der FMA Beschwerde einreichen.

32.     Massgebende Vertragssprache

32.1     Wird das vorliegende Vertragswerk in einer anderen Sprache als Deutsch ausgegeben und unterzeichnet, so ist im Streitfall für die Auslegung von Vertragsbestimmungen die deutsche Version massgebend.

33.     Salvatorische Klausel

33.1     Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags möglicherweise ungültig sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als solchem.

33.2     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt, und die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, welche die Parteien in guten Treuen ausgehandelt hätten, wenn sie sich der Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wären.

34.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand

34.1     Alle Rechtsbeziehungen mit SBPS unterstehen liechtensteinischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen wo dies zulässig ist. Gerichtsstand ist Vaduz.

Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter www.swissbankers.li eingesehen werden.

Swiss Bankers Prepaid Services (Liechtenstein) AG
Austrasse 56, 9490 Vaduz, Liechtenstein
+423 233 31 41, info@swissbankers.li, swissbankers.li

Ausgabe Januar 2024