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Landessprache

Amtssprache

Landessprachen sind Hindi und Englisch. Daneben gibt es zahlreiche gleichberechtige Regionalsprachen.

Verständigungsmöglichkeit

Englisch

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220 Volt / Adapter empfohlen

Öffnungszeiten

Banken

10.00 - 15.00 h (Mo - Fr)
10.00 - 13.00 h (Sa)

Geschäfte

10.00 - 20.00 h (Mo - Sa)
Öffnungszeiten können variieren. Einige Supermärkte, grössere Einzelhandelseschäfte und Einkaufszentren haben auch bis 21.00/22.00 h und sogar sonntags geöffnet.

Feiertage

In Indien gibt es zahlreiche Feiertage und Festlichkeiten, die teils regional gefeiert werden und eine reiche kulturelle und religiöse Vielfalt widerspiegeln. Die wichtigsten Religionen und Kulturen, die diese Feiertage prägen, sind der Hinduismus, der Islam, das Christentum und der Sikhismus, wobei jeder Glaube seine eigenen Feste und Traditionen hat, die oft regional unterschiedlich gefeiert werden. Im Folgenden eine Auswahl der wichtigsten Feiertage in Indien: 

  • 1. Januar: Neujahr (Naya Saal).
  • 14. Januar: Makar Sankranti (Makar Sankranti) – Regionaler Feiertag in vielen Bundesstaaten

  • Mitte Januar: Tamilisches Erntedankfest (Pongal) - Regionaler Feiertag

  • 26. Januar: Tag der indischen Republik (Gantantra Divas)

  • Variables Datum im Januar/Februar: Hinduistischer Feiertag (Basanta Panchami) 
  • Variables Datum im Februar/März: Hinduistischer Feiertag (Maha Shivaratri)
  • Variables Datum im März, 40 Tage nach Basant Panchami: Holi

  • Variables Datum im März/April: Hinduistischer Feiertag (Rama Navami)
  • Variables Datum im März/April: Jainistischer Feiertag (Mahavir Jayanti)
  • Variables Datum im März/April: Ostern
  • Variables Datum im Mai: Buddhistischer Feiertag (Buddha Purnima)
  • Variables Datum im Juli/August: Feiertag der Hindus und Sikhs (Raksha Bandhan)
  • 15. August: Unabhängigkeitstag (Swatantrata Divas)
  • Variables Datum im August/September: Erntedankfest in Kerala (Onam)
  • Variables Datum im August/September: Krishnas Geburtstag (Krishna Janmashtami)
  • Variables Datum im August/September: Hinduistischer Feiertag (Ganesh Chaturthi)
  • Variables Datum im September/Oktober: Navratri
  • Variables Datum im September/Oktober: Hinduistischer Feiertag (Dussehra)
  • Variables Datum im Oktober/November: Diwali (Deepavali)
  • 2. Oktober: Mahatma Gandhis Geburtstag (Gandhi Jayanti)
  • Variables Datum im November: Karwa Chauth
  • Variables Datum im November: Feiertag der Sikh-Religion (Guru Nanak’s Jayanti)
  • 25. Dezember: Weihnachten (Christmas)

Einreisebestimmungen

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Indien sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Für die Einreise in dieses Land ist ein gültiger Schweizerpass erforderlich. Der Reisepass muss mindestens noch über zwei leere Seite verfügen.

  • Ein Visum ist ebenfalls erforderlich. Ein solches ist bei Touristenaufenthalten bis zu 30 Tagen online zu beziehen unter: www.indianvisaonline.gov.in. Für die Einreise ist ein Ausdruck des E-Visas erforderlich. 

  • Ausserdem bedarf es für das Bereisen gewisser Regionen («restricted/protected areas») Bewilligungen: für die Länder Nagaland und Sikkim, und einen Teil der Länder Manipur, Mizoram, Arunchal Pradesh, Uttaranchal, Jammu und Kashmir, Rajasthan, Himachal Pradesh, sowie die Inseln Andamans und Nicobar. Erkundigen Sie sich bei den diplomatischen Vertretungen Indiens.
  • Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.
Klima

Nordindien:

  • Sommer (März bis Juni): Temperaturen liegen zwischen 25°C und 45°C, besonders im inneren Indien, wie Delhi und Agra, können die Temperaturen extrem hoch werden. Es ist heiß und trocken, mit häufigen Hitzewellen.

  • Winter (November bis Februar): Temperaturen variieren zwischen 5°C und 20°C. Die Nächte können besonders in den nördlichen Regionen, wie in Delhi und dem Himalaya, sehr kühl sein. Tagsüber ist es angenehm mild.

  • Frühling/Herbst (September bis Oktober): Temperaturen bewegen sich zwischen 20°C und 35°C. Das Wetter ist oft angenehm und trocken, ideal für Reisen und Outdoor-Aktivitäten.

Westindien:

  • Sommer (März bis Juni): Temperaturen reichen von 25°C bis 40°C. Die Küstenregionen wie Mumbai erleben feuchte Hitze, während das Inland trockener ist.

  • Winter (November bis Februar): Temperaturen liegen zwischen 15°C und 30°C. Das Wetter ist angenehm kühl und trocken, ideal für Reisen in diese Region.

  • Frühling/Herbst (September bis Oktober): Temperaturen liegen zwischen 25°C und 35°C. Das Wetter ist meist warm und trocken, ideal für Outdoor-Aktivitäten und Besichtigungen.

Südindien:

  • Sommer (März bis Juni): Temperaturen reichen von 25°C bis 35°C. Die Region erlebt hohe Luftfeuchtigkeit und gelegentlich starke Regenfälle, besonders in den Küstengebieten.

  • Winter (November bis Februar): Temperaturen liegen zwischen 20°C und 30°C. Das Wetter ist angenehm und trocken, was die beste Reisezeit für diese Region ist.

  • Frühling/Herbst (September bis Oktober): Temperaturen bewegen sich zwischen 25°C und 35°C. Dies ist die Übergangszeit zwischen den Sommermonaten und der Monsunzeit, oft mit erhöhtem Niederschlag.

Ostindien:

  • Sommer (März bis Juni): Temperaturen reichen von 25°C bis 40°C. Die Region erlebt hohe Temperaturen und eine hohe Luftfeuchtigkeit, besonders vor dem Beginn der Monsunzeit.

  • Winter (November bis Februar): Temperaturen liegen zwischen 15°C und 30°C. Das Wetter ist mild und angenehm, besonders in Städten wie Kolkata.

  • Frühling/Herbst (September bis Oktober): Temperaturen liegen zwischen 25°C und 35°C. Es ist oft warm und feucht, mit gelegentlichen Regenfällen.

Nordostindien:

  • Sommer (März bis Juni): Temperaturen bewegen sich zwischen 20°C und 35°C. Die Region kann sehr feucht sein, besonders vor der Monsunzeit.

  • Winter (November bis Februar): Temperaturen variieren von 10°C bis 25°C. Es ist kühler, besonders in den höheren Lagen wie in Arunachal Pradesh.

  • Frühling/Herbst (September bis Oktober): Temperaturen liegen zwischen 20°C und 30°C. Das Wetter ist angenehm, oft mit gelegentlichen Regenfällen, besonders in den Bergregionen.

Ihre perfekte Reisezeit für Indien:

  • Badeferien: November bis März. Die Temperaturen sind angenehm warm und das Wetter ist meist trocken, ideal für Strände und Wassersport in Regionen wie Goa und Kerala. In der Sommerzeit (April bis Juni) kann es sehr heiss und feucht sein, während der Monsunzeit (Juni bis September) starke Regenfälle auftreten.

  • Stätdetrips: Oktober bis März. In dieser Zeit sind die Temperaturen in den meisten Städten angenehm und es gibt weniger Regen, was die Erkundung der Städte wie Delhi, Mumbai und Jaipur komfortabler macht. Die Sommermonate können sehr heiss und unangenehm sein, während die Monsunzeit zu häufigen Regenfällen führt.

Kommunikation
  • Handynutzung: Es entstehen Gebühren bei der Handynutzung in Indien (Roaming). Es ist ratsam, vor der Reise die Roaming-Gebühren zu überprüfen und gegebenenfalls spezielle Roaming-Pakete zu erwerben, um Kosten zu reduzieren. 

  • W-LAN: Kostenloses WLAN finden Sie inzwischen in vielen Hotels, Restaurants, Cafés und öffentlichen Bereichen.

  • Prepaid-SIM-Karten: Es ist möglich, vor Ort eine Prepaid-SIM-Karte zu kaufen, um lokale Anrufe zu tätigen und mobile Daten zu nutzen. Es gibt verschiedene Mobilfunkanbieter in Indien wie Airtel, Jio, Vi (Vodafone Idea) und BSNL. 
  • Sonstiges: In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen. Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Mobilfunkverbindungen vorübergehend unterbrochen werden.
Sehenswürdigkeiten
  • Taj Mahal, Agra: Ein monumentales Mausoleum aus weißem Marmor, das als eines der sieben Weltwunder gilt und von Shah Jahan für seine Frau Mumtaz Mahal erbaut wurde.

  • Qutub Minar, Delhi: Ein imposanter 73 Meter hoher Turm aus dem 12. Jahrhundert, der als eines der ältesten und größten Minarette in Indien bekannt ist.

  • Red Fort, Delhi: Eine mächtige Festung aus rotem Sandstein, die einst die Residenz der Mogul-Kaiser war und heute ein UNESCO-Weltkulturerbe darstellt.

  • Hawa Mahal, Jaipur: Auch als „Palast der Winde“ bekannt, ist dieses auffällige Gebäude mit seinen einzigartigen Fensterfassaden ein prächtiges Beispiel für Rajput-Architektur.

  • Gateway of India, Mumbai: Ein markantes Wahrzeichen und historisches Monument, das an der Küste von Mumbai liegt und als Willkommensgruß für Besucher dient.

  • Rotes Fort, Jaipur: Eine riesige Festung, die die historische Residenz der Rajput-Könige war und für ihre kunstvollen Innenräume und weitläufigen Gärten bekannt ist.

  • Jantar Mantar, Jaipur: Ein beeindruckendes Observatorium aus dem 18. Jahrhundert, das präzise astronomische Instrumente umfasst und ein UNESCO-Weltkulturerbe ist.

  • Ellora-Höhlen, Maharashtra: Eine Reihe von buddhistischen, hinduistischen und jainistischen Höhlenklöstern und Tempeln, die in den Felsen gehauen sind und eine bemerkenswerte architektonische Vielfalt zeigen.

  • Ajanta-Höhlen, Maharashtra: Eine Gruppe von buddhistischen Höhlenklöstern mit exquisiten Wandmalereien und Statuen, die aus der Zeit zwischen dem 2. und 6. Jahrhundert stammen.

  • Kerala Backwaters, Kerala: Ein einzigartiges Netzwerk von Wasserwegen und Kanälen, das mit traditionellen Hausbooten erkundet werden kann und für seine malerische Schönheit bekannt ist.

  • Qutub Minar, Delhi: Ein imposanter 73 Meter hoher Turm aus dem 12. Jahrhundert, der als eines der ältesten und größten Minarette in Indien bekannt ist.

  • Mysore Palast, Mysore: Ein prunkvoller Palast im südindischen Stil, der für seine prächtige Architektur und historischen Ausstellungen bekannt ist.

  • Hampi, Karnataka: Eine antike Stadt, die für ihre beeindruckenden Ruinen und Tempelanlagen bekannt ist und ein UNESCO-Weltkulturerbe darstellt.

  • Jaisalmer Fort, Jaisalmer: Eine der größten Festungen der Welt, die in der Wüste Thar liegt und für ihre goldene Sandsteinarchitektur und lebendige Geschichte bekannt ist.

  • Golden Temple, Amritsar: Ein bedeutender Sikh-Tempel, der für seine goldene Fassade und spirituelle Bedeutung berühmt ist und als Zentrum der Sikh-Religion dient.

Gastronomie

Hier ist eine Übersicht über die gastronomischen und kulinarischen Besonderheiten in Indien:

  • Curry: Ein vielseitiges Gericht, das in vielen Variationen vorkommt, von mild bis scharf, und oft aus einer Mischung von Gewürzen wie Kurkuma, Kreuzkümmel und Koriander besteht. Es kann Fleisch, Fisch oder Gemüse enthalten und wird häufig mit Reis oder Brot serviert.

  • Samosa: Ein beliebter Snack oder Vorspeise, bestehend aus einem knusprigen Teigmantel, der mit gewürztem Kartoffelpüree, Erbsen und manchmal Fleisch gefüllt ist. Samosas werden oft frittiert und mit Chutneys serviert.

  • Dosa: Ein dünner, knuspriger Pfannkuchen aus fermentiertem Reismehl und Linsen, der typischerweise mit verschiedenen Füllungen und Beilagen wie Chutney und Sambar (einer würzigen Linsensuppe) serviert wird. Besonders beliebt im südindischen Frühstück.

  • Biryani: Ein aromatisches Reisgericht, das mit Gewürzen, Gemüse, Fleisch oder Fisch zubereitet wird. Es ist in ganz Indien verbreitet, wobei jede Region ihre eigene Variante hat, wie Hyderabadi oder Lucknowi Biryani.

  • Chai: Ein würziger Teeklassiker, der mit Milch, Zucker und einer Mischung von Gewürzen wie Kardamom und Zimt zubereitet wird. Chai ist ein fester Bestandteil der indischen Teekultur und wird zu jeder Tageszeit genossen.

  • Paneer: Ein frischer, indischer Käse, der in vielen vegetarischen Gerichten verwendet wird. Er kann gegrillt, gebraten oder in Currys und anderen Zubereitungen verwendet werden und ist besonders beliebt in Gerichten wie Paneer Tikka und Palak Paneer.

  • Roti und Naan: Zwei häufige Arten von indischem Brot. Roti ist ein einfaches, ungesäuertes Brot, während Naan oft mit Joghurt zubereitet und in einem Tandoor (Lehmofen) gebacken wird, was ihm eine weiche Textur verleiht. Beide werden oft als Beilage zu Currys serviert.

  • Raita: Ein erfrischender Joghurt-Dip, der mit Gurken, Tomaten, Koriander und Gewürzen wie Kreuzkümmel gemischt wird. Raita dient als milde Beilage, die oft zu scharfen oder würzigen Gerichten serviert wird, um die Schärfe zu mildern.

  • Gulab Jamun: Ein beliebtes Dessert, bestehend aus kleinen, frittierten Kugeln aus Milchpulver, die in Zuckersirup getränkt sind. Diese süßen Leckereien sind besonders bei Festlichkeiten und Feiern sehr geschätzt.

Verhaltenstipps
  • Begrüssung: Die übliche Begrüssung in Indien ist „Namaste“ oder „Namaskar“, oft begleitet von einer leichten Verbeugung und gefalteten Händen vor der Brust. Dies zeigt Respekt und ist sowohl in formellen als auch informellen Situationen angebracht.

  • Bitte und Danke: „Bitte“ wird auf Hindi als „Kripya“ gesagt und „Danke“ als „Dhanyavaad“. Obwohl „Bitte“ und „Danke“ in indischen Sprachen existieren, werden sie im Alltag seltener verwendet als in westlichen Ländern, da Höflichkeit oft implizit ist.

  • Kleidung: Es ist ratsam, sich konservativ zu kleiden, besonders beim Besuch religiöser Stätten oder ländlicher Gebiete. Frauen sollten Schultern und Knie bedecken, während Männer in bestimmten Situationen ebenfalls lange Hosen und geschlossene Schuhe tragen sollten.

  • Esskultur: In Indien wird oft mit der rechten Hand gegessen, da die linke Hand als unrein gilt. Es ist höflich, vor dem Essen zu warten, bis der Gastgeber oder die Älteren am Tisch beginnen. Beim Essen in Restaurants ist es üblich, Essen zu teilen.

  • Rauchen: Das Rauchen ist in vielen öffentlichen Bereichen verboten und wird oft nicht gerne gesehen. Es ist ratsam, sich zu erkundigen, ob das Rauchen erlaubt ist, bevor man es tut. In Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Rauchen in der Regel untersagt.

  • Trinkgeld: Trinkgeld wird in Indien erwartet, besonders in Restaurants, Hotels und von Taxifahrern. Ein Trinkgeld von etwa 10% der Rechnungssumme ist üblich, sofern kein Servicezuschlag enthalten ist. Gepäckträger und Zimmermädchen erwarten ebenfalls eine kleine Anerkennung.

  • Sonstiges: Beim Betreten von Tempeln und Wohnhäusern ist es üblich, die Schuhe auszuziehen. Respekt gegenüber Älteren und religiösen Stätten ist sehr wichtig. Körperkontakt, wie Umarmungen oder Küsse zur Begrüssung, ist in der Öffentlichkeit unüblich und sollte vermieden werden.

Gesundheitslage
  • Trinkwasserqualität: Das Trinkwasser in Indien ist oft nicht sicher und kann Krankheitserreger enthalten. Es wird dringend empfohlen, nur abgefülltes oder gefiltertes Wasser zu trinken. Eiswürfel und rohes Gemüse sollten vermieden werden, da diese ebenfalls kontaminiertes Wasser enthalten können.

  • Impfungen: Für Einreisende nach Indien werden in der Regel keine spezifischen Impfungen vorgeschrieben. Es wird jedoch empfohlen, dass Reisende ihre Routineimpfungen auf dem neuesten Stand halten, insbesondere Diphtherie, Tetanus, Hepatitis A, Poliomyelitis und Masern.

  • Malariagefahr: Ganzjährig Malariagefahr in den Regionen unterhalb 2000 m, insbesondere im Norden des Landes bis zur Linie Madras-Goa, inkl. Madras und Grossstädte (exkl. Goa). 

  • Denguefieber: Denguefieber ist in Indien, insbesondere in städtischen Gebieten, weit verbreitet und wird durch Mücken übertragen. Es gibt keinen Impfstoff gegen Denguefieber, daher ist Schutz vor Mückenstichen die beste Vorsorgemassnahme.

  • Mückenschutz: Mückenschutz ist in Indien essentiell, um sich vor Malaria, Denguefieber und anderen mückenübertragenen Krankheiten zu schützen. Es wird empfohlen, Mückenschutzmittel mit DEET oder Icaridin zu verwenden, lange Kleidung zu tragen und Insektenschutznetze oder klimatisierte Zimmer zu nutzen.

Medizinische Versorgung
  • Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch teilweise einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.
  • Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat).
Aktuelle Sicherheitslage
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt.

  • Mehr Infos zur aktuellen Sicherheitslage finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

  • Generell ist der persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten (siehe Abschnitt: Weitere Informationen/ Spezifische regionale Risiken).

  • Die Kriminalitätsrate ist hoch.

  • Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen Spannungen, die sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen und auch auf andere Ortschaften oder Bundesstaaten überspringen können. Das Potenzial von Eskalationen besteht vor allem zwischen hinduistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen. Es waren jedoch auch wiederholt Angriffe hinduistischer Fundamentalisten auf christliche Kirchen zu verzeichnen.

  • Aufgrund lokaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jederzeit zu Demonstrationen kommen und die Sicherheitslage kann sich in einzelnen Regionen rasch verändern.

  • Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

  • Im Falle von Blockaden von Strassen und Bahngeleisen sowie bei Streiks bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerischen Vertretungen in New Delhi, Mumbai und Bangalore haben bei Blockaden nur eng begrenzte und je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

  • Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terroranschlägen, insbesondere in den Grossstädten und an touristischen Orten. Zum Beispiel wurden im Dezember 2021 bei einem Attentat auf das Bezirksgericht Ludhiana (Punjab) zwei Personen getötet und mehrere verletzt. Vor allem in öffentlichen Transportmitteln (z.B. Züge, Bahnhöfe, Flughäfen), religiösen Stätten, auf Märkten, in Hotels und Restaurants ist erhöhte Vorsicht und risikobewusstes Verhalten angezeigt.

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage an Ihren Reisezielen, befolgen Sie die Anweisungen der indischen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Strassenverkehr
  • Es herrscht Linksverkehr!

  • Der internationale Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

  • Von nächtlichen Überlandfahrten wird in jedem Fall abgeraten.

  • Die Teilnahme am Strassenverkehr ist mit beträchtlichen Risiken verbunden. Die meisten Strassen sind in schlechtem Zustand. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch mangelhaft gewartete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunendes Vieh.

  • Mindestalter für Automieten ist 21 bis 25 Jahre, je nach Firma. Es wird empfohlen, ein Fahrzeug mit Fahrer zu mieten.

  • Blutalkoholgrenze: 0.0 ‰. In Delhi: 0.3‰. In West-Bengalen0.8‰ .

Öffentlicher Verkehr
  • Fernzüge: Das indische Eisenbahnnetz ist eines der grössten der Welt und verbindet fast alle Teile des Landes. Fernzüge sind eine beliebte und kostengünstige Möglichkeit, lange Strecken zurückzulegen. Es gibt verschiedene Klassen, von einfachen Sitzplätzen bis hin zu klimatisierten Schlafwagen. Buchungen sollten im Voraus erfolgen, da die Züge oft stark ausgelastet sind.

  • Regionale Züge: Regionale Züge sind eine wichtige Verbindung zwischen Städten und ländlichen Gebieten. Sie sind günstiger, aber oft langsamer und weniger komfortabel als Fernzüge. Diese Züge sind ideal für kürzere Strecken und bieten einen authentischen Einblick in das tägliche Leben in Indien.

  • Autobusse: Autobusse sind das Rückgrat des Nahverkehrs in Indien und verbinden Städte, Dörfer und ländliche Gebiete. Es gibt staatliche und private Autobusunternehmen, die unterschiedliche Komfort- und Preisklassen anbieten. In grossen Städten gibt es oft auch städtische Autobusse, die ein kostengünstiges Fortbewegungsmittel darstellen.

  • U-Bahn/ Strassenbahn: In grossen Metropolen wie Delhi, Mumbai und Kolkata gibt es U-Bahn-Systeme, die moderne, saubere und schnelle Fortbewegungsmöglichkeiten bieten. Die Strassenbahnen sind in Indien weniger verbreitet, aber Kolkata hat noch ein funktionierendes Strassenbahnnetz, das ein nostalgisches Fortbewegungsmittel bietet.

  • Fahrkarten: Fahrkarten für Züge und Autobusse können online, an Bahnhöfen oder an Autobusbahnhöfen erworben werden. Für die U-Bahn-Systeme gibt es elektronische Tickets oder wiederaufladbare Karten. Es ist ratsam, Fahrkarten für Fernzüge im Voraus zu buchen, besonders während der Hauptreisezeiten.

  • Sonstiges: Rikschas, Tuk-Tuks und Motorradtaxis sind in vielen Städten ein weit verbreitetes Transportmittel für kurze Strecken. Verhandeln Sie den Fahrpreis vor der Fahrt, da diese Verkehrsmittel meist keinen Taxameter haben. Auch Taxi- und Fahrdienst-Apps wie Ola und Uber sind in den meisten grossen Städten verfügbar und bieten eine bequeme Möglichkeit, sich fortzubewegen. 
  • Wichtig zu wissen: Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt. Im Juni 2023 sind bei einem Zugunglück in Odisha 750 Personen ums Leben gekommen. Im Jahr 2021 starben auf den Zugstrecken in Indien über 16'000 Personen. Die Sicherheitsvorkehrungen von Touristenbooten, Schiffs- und Fährverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).
Flugverkehr

Hier ist eine Liste der wichtigsten Flughäfen in Indien, die von der Schweiz direkt angeflogen werden:

  • Indira Gandhi International Airport (DEL), Delhi: Direktflüge von Zürich.
  • Chhatrapati Shivaji Maharaj International Airport (BOM), Mumbai: Direktflüge von Zürich.
  • Kempegowda International Airport (BLR), Bengaluru: Direktflüge von Zürich.
  • Chennai International Airport (MAA), Chennai: Direktflüge von Zürich.

Die wichtigsten Fluggesellschaften, die in Indien operieren, sind Air India, IndiGo, Vistara, SpiceJet, und GoAir.

Telefonvorwahl für die Schweiz

00 41 (die Null der Schweizer-Netzgruppe weglassen)

Notrufnummern

Allgemeine Notrufnummer: 112

Schweizer Botschaft / Konsulat

Embassy of Switzerland
Nyaya Marg
Chanakyapuri
New Delhi 110 021

Tel. +91 11 4995 9500
Email: newdelhi@eda.admin.ch

Weitere Informationen

Spezifische regionale Risiken

  • Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

  • Grenzgebiet zu Pakistan: Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten. Teile der Grenze sind vermint. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.

  • Jammu und Kashmir: Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten. Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Die indische Regierung schränkt die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Es besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist gespannt und die Entwicklung ungewiss. Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen dauert an. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen. Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten: im August 2022 wurden mehrere Personen bei einem Granatenangriff in der Nähe eines öffentlichen Parks in Srinagar verletzt. Im März 2022 wurden bei einer Explosion auf einem Markt in Srinagar und einer weiteren vor dem Gerichtsgebäude des Bezirks Udhampur (Jammu) zwei Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. im Oktober 2021 wurden sieben Personen erschossen, darunter zwei Lehrer an einer öffentlichen Schule in Srinagar, und mehrere Personen wurden bei einer Explosion in einer Strasse in Bandipore (Kaschmir) verletzt.
    Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.

  • Ladakh: Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

  • Nordosten: Von Reisen in die Bundesstaaten Manipur und Nagaland wird abgeraten.
    In den übrigen Gebieten des Nordosten ist erhöhte Vorsicht geboten.
    Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen im Bundesstaat Manipur fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte. Auch in anderen Teilen des Nordostens kommt es zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Nagaland sowie in den Grenzgebieten zwischen den Bundesstaaten Assam und Mizoram. Diese können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel im Dezember 2021 wurden 14 Zivilpersonen bei einer vom Militär durchgeführten Operation im Bezirk Mon (Nagaland) getötet. Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen. Es sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und Eisenbahn. Im Mai 2021 wurde bei einem Anschlag in einer Einkaufsstrasse in Digboi (Assam) eine Person getötet und mehrere weitere verletzt.
    Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl festnehmen oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.

  • Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Odisha, Uttar Pradesh, West Bengal: In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Vor allem in Chhattisgarh kommen Attentate und Überfälle auf Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und Behörden vor; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im April 2023 sind bei einem Bombenanschlag in Arnapur 11 Personen ums Leben gekommen. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden touristische Reisen in einzelne Gebiete verboten. Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

  • Im ganzen Land werden sehr viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer. Sexuelle Belästigungen kommen sehr häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und grossen Menschenmengen.

  • Die Kleinkriminalität ist verbreitet. Gewaltsame Überfälle sowie Raubüberfälle auf Taxipassagiere können überall und jederzeit vorkommen. Auch Gewalttaten mit ethnisch-religiösem Hintergrund kommen vor, teils mit Todesfolge. Vereinzelt sind Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet worden. Es kann auch zu sogenannten Express-Entführungen kommen, bei denen das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen wird.

  • In Goa sind bewaffnete Raubüberfälle, Betrügereien, Drogenkriminalität und Straftaten nach Zufallsbekanntschaften in Bars relativ häufig.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ort und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.

  • Seien Sie in den Ballungszentren, an touristischen Orten sowie auf Märkten auf der Hut, denn dort werden oft Diebstähle verübt.

  • Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Transportmitteln und Bahnhöfen geboten (Diebstähle, Sexualdelikte, Belästigungen).

  • Bestellen Sie Taxis beim Hotelempfang. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Lassen Sie die Flughafentransfers vorzugsweise durch Ihr Reisebüro organisieren oder benutzen Sie den hoteleigenen Transferdienst.

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Unbekannte Getränke oder Esswaren anbieten. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

  • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend, wenn Sie um gemeinsame Fotoaufnahmen gebeten werden. Wiederholt sind Ausländerinnen und Ausländer unter diesem Vorwand belästigt oder tätlich angegriffen worden.

  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit. Viele Pensionen und kleine Hotels verfügen über keinen Sicherheitsdienst.

  • Lassen Sie an abgelegenen Orten besondere Vorsicht walten.

  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

  • Unternehmen Sie Trekking-Touren ausschliesslich in grösseren Gruppen und lassen Sie sich von einer anerkannten, ortskundigen Reiseleitung begleiten.

  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen. In männlicher Begleitung werden sie weniger belästigt; Vorsicht bleibt aber dennoch geboten.

  • Es ist in jedem Fall von Vorteil, sich von einer anerkannten Reiseleitung begleiten zu lassen.

  • Wiederholt sind Betrügereien durch zweifelhafte lokale Reiseagenturen gemeldet worden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch und lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen. Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.

  • Reiseagenturen können sich freiwillig beim Ministry of Tourism registrieren lassen. Falls Sie trotzdem von einer Reiseagentur betrogen wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Ministry of Tourism zu beschweren: Ministry of Tourism: Travel Trade

  • In den indischen Gewässern und im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen: Maritime Risiken und Piraterie

Besondere rechtliche Bestimmungen

  • Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen oder wenden Sie sich an die indische Botschaft in Bern.

  • Die Gesetze über den Alkoholkonsum variieren von einem Bundesstaat zum anderen: Es bestehen unterschiedliche Altersgrenzen, in einigen Staaten ist Alkohol generell verboten (z.B. Gujarat) und in anderen darf Alkohol nur mit einer Bewilligung konsumiert werden (z.B. Maharashtra).

  • Satellitentelefone, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und ähnliche Geräte dürfen nur mit einer Bewilligung der indischen Behörden benutzt werden; auch diese Bestimmungen sind nicht in allen Bundesstaaten gleich. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

  • Strafbar sind im ganzen Land unter anderem:
    • Rauchen im öffentlichen Raum
    • Der Import von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten. Dies kann mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden.

    • Die Beleidigung der indischen Flagge, sie zu missbrauchen oder zu beschädigen.

    • Respektlose Äusserungen und Handlungen gegenüber der indischen Verfassung.

    • Militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

    • Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (keine Begnadigungsmöglichkeit).

    • Für schwere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. bei Mord oder Raub mit schwerer Körperverletzung oder bei Gruppenvergewaltigung.

    • Juristische Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.).

    • Bergbesteigungen müssen durch die Zentralregierung bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Versicherung einer allfälligen Bergrettung.Weitere Infos unter: Indian Mountaineering Foundation

Naturbedingte Risiken

  • Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Als besonders gefährdet gilt die nördliche Landeshälfte. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Indien erreichen.

  • Während des Sommermonsuns (Juni bis September/Oktober) muss mit sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Geröll-Lawinen und Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern.

  • Die Ostküste wird immer wieder von heftigen Wirbelstürmen (besonders Oktober bis Dezember) heimgesucht, die Überschwemmungen und Verwüstungen verursachen.

  • Der Reiseverkehr kann über längere Zeit beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden. Unternehmen Sie Trekking-Touren in Begleitung einer lokalen, erfahrenen Reiseleitung. 

  • Informationen über Naturkatastrophen und Verhaltensregeln:National Disaster Management Authority

  • Tsunami Frühwarnsystem: Indian National Centre for Ocean Information Services 

  • Indischer Wetterdienst: India Meteorological Department

  • Unterschätzen Sie im Himalaya die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

  • Sollte das Land während Ihres Aufenthalts von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in New Delhi, Generalkonsulat in Mumbai oder Bengaluru).

 

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Alle Angaben werden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Länderinformationen übernommen werden. Swiss Bankers kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten und dadurch eventuell eintretende Schäden nicht haftbar gemacht werden.

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